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Man kommt hin, lernt, legt seine Prüfung ab, geht. Wir sprechen vermutlich vielen aus der Seele, wenn wir sagen, dass wir das Gebäude in unserer Freizeit wohl eher meiden. Klar, durch unsere Lage haben wir weniger Möglichkeiten als zum Beispiel die WU. Mehr machen als aktuell kann man aber sicherlich. Aus diesem Grund haben wir uns zum Ziel gesetzt, das trostlose Campus-Dasein zu verbessern.

Regelmäßige Spritzerstände: Außerhalb der Prüfungswochen oder des ÖH Wahlkampfes - mit anderen Worten: wenn man sich keine Sympathie erkaufen muss - gibt es nur sehr unregelmäßig Spritzerstände. Deswegen machen wir mindestens einmal im Monat einen Spritzerstand.

Events: Spannende Vorträge zu juristischen oder nicht-juristischen Themen, Diskussionsrunden, Kabarett oder sonstiges sind natürlich genauso in unserer Vision eines "belebten Campus" enthalten und bereits in Planung.

Campus Belebung

Das Juridicum ist nun mal so, wie es ist. Das stellt uns bis zu einem gewissen Grad vor vollendete Tatsachen. Abgesehen davon gibt es aber trotzdem Möglichkeiten das Lernumfeld zu optimieren - denn nicht jede/r ist in der Lage zu Hause zu lernen.

Bibliothek Anmeldesystem: In der Prüfungsphase keinen Platz in der Bib zu finden kennen wir alle. Das mittlerweile abgeschaffte Online Anmeldesystem hatte zwar seine Fehler, war aber besser als nichts. Wir sind für eine Wiedereinführung und Verbesserung, sodass vorrangig Personen der Uni Wien Zutritt zur Bibliothek gewährt wird. Da mit der bevorstehenden Bibliothekssanierung auf der Hauptuni mit einem erhöhten Zustrom zu unseren Lernräumlichkeiten zu rechnen ist, wäre das zumindest eine erste Maßnahme, um angesichts der begrenzten Plätze ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen.

Steckdosen: Falls Sanierungen oder Umbauarbeiten anstehen und es möglich ist möge man die Gelegenheit gleich nutzen und zusätzliche Steckdosen anbringen. Falls das nicht geht, schlagen wir als Überbrückung die Anschaffung von Mehrfachsteckern vor, die beispielsweise beim Portier erhältlich sind und gegen einen Pfand ausgeliehen werden können.

Zusätzliche Lernräume: Wie erwähnt sind Lernplätze zu den Spitzenzeiten knapp. Abhilfe könnte hier die Möglichkeit schaffen, unbenutzte, zugesperrte Seminarräume für die Studierenden freizugeben, damit sie temporär als Lernräume genutzt werden können.

Lernumfeld

Die Zusammensetzung mancher Prüfungen am Juridicum und deren Aneinanderreihung halten wir für verbesserungsfähig. Wir sind der Meinung, dass nicht unbedingt durch den Stoff selbst, allerdings durch die Art wie er abgeprüft wird, den Studierenden unnötigerweise Steine in den Weg gelegt werden. Wir sehen hier das Potenzial, Erleichterungen vorzunehmen - ohne Einbußen bei der fachlichen Qualität oder Quantität des Lernstoffes.

Aufspaltung FÜM I: Eine fächerübergreifende Modulprüfung macht aus unseren Augen nur Sinn, wenn entsprechende Fächer auch miteinander in Zusammenhang stehen. Die Verbindung des Streits der Prokulianer und Sabinianer mit dem Europarecht des 21. Jahrhunderts erschließt sich uns nicht. Eine Idee wäre, diese Prüfung in zwei zu teilen. Der ohnehin größte römisch-rechtliche Teil bleibt als "Juristische Fundamente" seine eigene Prüfung. Europa- und Völkerrecht bilden als "Internationale Rechtszusammenhänge" eine Prüfung.

Aufspaltung FÜM II: Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht stehen zwar schon deutlich mehr in einem Zusammenhang als die FÜM I Fächer, trotzdem hielten wir es auch hier für besser, die Rechtsgebiete separat zu prüfen. Weil die geprüften Fälle inhaltlich keinen Zusammenhang aufweisen, wäre das auch leicht umsetzbar.

Aufspaltung Strafrecht: Aktuell wird bei der MP Strafrecht nicht nur das Strafrecht selbst, sondern auch das Strafprozessrecht geprüft. Ähnlich wie im Zivilrecht (wo Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht getrennt sind) halten wir eine Aufspaltung für sinnvoll.

Studiendauer strecken: Mit 4 Jahren ist das Jus Studium in Relation zum zu lernenden Stoff aus unserer Sicht relativ knapp bemessen. Wirkliche Entspannungsphasen nach einer Prüfung gibt es quasi nicht. Zu bedenken ist auch, dass der Trend der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte massiv in Richtung mehr Regelungen gegangen ist. Diese Entwicklung wird unserer Meinung nach im Studienplan nicht ausreichend berücksichtigt. Der aktuell dichte Zeitplan führt auch dazu, dass z.B. die Teilnahme an großen Moot Courts (wie VIS, ELMC, etc.) oder Ähnlichem erschwert wird. Eine Teilnahme, ohne ein Semester zu "verlieren", ist schwierig.

Studienplan

Eigentlich hat man das Gefühl den Fall verstanden zu haben, schreibt alles hin, was man weiß und bekommt trotzdem nur die halbe Punkteanzahl. Das Verständnis des Sachverhalts alleine und eine korrekte Auffassung der Rechtslage bedeutet nicht zwangsläufig eine bestandene Klausur. Wenn ich nicht weiß, was ich falsch gemacht habe, wie kann ich es dann das nächste Mal besser machen?

Prüfungen veröffentlichen: Sobald eine schriftliche Prüfung abgehalten wurde, sollte deren Angabe auf der Website des jeweiligen Instituts hochgeladen werden. Jeder Prüfling hat zwar die Möglichkeit sich bei der Einsicht Angabe und Korrekturblatt abzufotografieren, aber gerade deshalb verstehen wir nicht diese scheinbare Geheimniskrämerei. Mit voller Transparenz würde es Studierenden, die nicht angetreten sind leichter fallen, mit aktuellen Altklausuren zu lernen, anstatt auf jahrealte Angaben in der Weite des Internets angewiesen zu sein.

Lösungsskizzen veröffentlichen: Der Durchblick, ob eine konkrete Formulierung einen Punkt bringt, nur einen halben oder gar nur Zeitverschwendung ist, fehlt uns oft. Mit dem Korrekturblatt bei der Hand sind die eigenen Fehler leichter ersichtlich. Wer seine Fehler selbst erkennt, braucht keinen Rechtskurs, der sie einem vorkaut. Deshalb sollten auch die Lösungsskizzen auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht werden.

Bewertungstransparenz

Mündliche Prüfungen bringen - viel mehr als schriftliche - die Gefahr einer Ungleichbehandlung mit sich (sei es bewusst oder auch nur unbewusst). Wenn die Laune des Prüfers über das Bestehen und Nicht-Bestehen entscheidet, frustriert das. Auch wenn eine 100%ige Fairness aufgrund des Faktors "Mensch" nicht sicherzustellen ist, gibt es Maßnahmen, die man setzen kann, um sich der vollständigen Chancengleichheit anzunähern.

Einheitliche Stoffabgrenzung: Es leuchtet nicht ein, warum man bei manchen Prüfern mehr lernen muss, als bei anderen. Dabei geht es uns dezidiert nicht um die Schwerpunktsetzung der Prüfer. Diese soll ihnen vorbehalten bleiben. Dass aber beispielsweise manche Prüfer ganze Stoffgebiete weglassen (z.B. Kartellrecht bei Unternehmensrecht), während andere den "vollen" Stoff verlangen, ist unfair.

Transparenz: Manche Prüfer geben auf ihrer Website sehr viele Tipps, worauf sie besonders Wert legen oder was ihre Schwerpunkte sind. Bei anderen steht quasi nichts. Viel Interessantes erfährt man außerdem oft ganz zufällig per Flurfunk, weil halt gerade jemand einen Studienassistenten kennt etc. Eine Vereinheitlichung bei der Informationsangabe hin zu mehr Transparenz würde das Informationsgefälle glätten.

Rechtebelehrung: Auch bei mündlichen Prüfungen werden Protokolle geführt, in die man Einsicht nehmen kann. Es gibt die Möglichkeit einer Anfechtung oder Beschwerde-Mail an Prof. Koller. All das sind an sich gute (bereits vorhandene) Instrumente für Prüfungsfairness. Leider wissen viele Studierende gar nicht, dass sie diese Rechte überhaupt haben. Die Prüfer sollen nach der Prüfung über diese Möglichkeiten aufklären.

Prüfungsfairness